Häufige Fragen zur Gemeindekarte

Hier finden sie häufig gestellte Fragen zur Gemeindekarte.

Die Varius Gemeindekarte ist ein digitales System zur Identifikation und Zutrittssteuerung für kommunale Angebote, Dienstleistungen und Einrichtungen. Es besteht aus einem cloud baiserten online-Software System und NFC/Chipkarten für die Bürger und Verwaltung.

Die Karte kann direkt am Smartphone genutzt werden und ermöglicht  (nach LogIn) den Zutritt oder Identifikation auch ohne physische Karte

Sie unterstützt unter anderem Zutrittslösungen, Müllentsorgungssysteme, Bürgerdienste, Rabattsysteme, Mobilitätslösungen oder Storagekonzepte.

Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und übertragen. Der Zugriff erfolgt über individuell gesicherte Benutzerkonten

Nein, die Nutzung erfolgt mittels üblichen Endgeräten wie Smartphones oder PCs/LapTops bzw. durch Anwendung der pysischen Gemeindekarte, die mittels Chip und NFC/RFiD Technologie die Freischaltung oder den Zutritt zu Gebäuden ermöglicht. Auch ein eigener Serverbetrieb durch die Gemeinde selber ist nicht zwingend notwendig, weil Varius Systems die beide Varioanten anbietet: onPrem-Nutzung auf eigenen Servern oder alternativ entfallen durch die Integration von Salto-Schließsystemen in der Cloud lokale Serverinstallationen. Zutrittsrechte können zentral vergeben und in Echtzeit angepasst werden

Für die Bürger  (mit Hauptwohnsitz) ist die Gemeindekarte oft kostenlos oder mit einer sehr niedrigen Gebühr verbunden. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen, die wiederum die Gegenfinanzierung über Digitalisierungsförderungen bzw. durch Mehreinnahmen (Müllentsorgungsgebühr) darstellen kann.

Die Ausgabe erfolgt über die jeweilige Gemeindeverwaltung, entweder per Postversand oder mittels Abholung beim Bürgerservice. Nach der Registrierung wird die physische Karte bzw der  Zugang zur Smartphone-Nutzung automatisch digital freigeschaltet.

Das ist Entscheidung der ausgebenden Gemeinde. Üblicherweise sind das alle Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz ab 18. Jahren, in Ausnahmefällen auch weitere Personen mit Zweitwohnsitz oder auch Personen aus Nachbargemeinden für die gemeinsame Nutzung von Sportplätzen, Vereinslokalen oder Sommerbädern.